Reiserecht - wann brauch ich einen Sicherungsschein
Veröffentlicht von Matthias in Mitsegeln · 5 Februar 2023
Tags: Sicherungsschein, Insolvenzversicherung
Tags: Sicherungsschein, Insolvenzversicherung
(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.
Hierzu mal eine Aufschlüsselung:
1. Die Pauschalreise
Man spricht von einer Pauschalreise, wenn mindestens zwei unterschiedliche und wesentliche Reiseleistungen dem Mitsegler für ein und dieselbe Segelreise angeboten werden (§651 Abs. 2 BGB).
Das ist ebenso zutreffend, wenn die Leistungen auf Wunsch des Reisenden zusammengestellt wurde (z.B. Törn und Zugfahrt). Hierbei muss es sich auch um wesentliche Hauptleistungen handeln. Einen wesentlichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung macht eine touristische zusätzliche Reiseleistung aus, wenn auf sie mehr als 25 Prozent des Gesamtwertes beträgt (also fällt z.B. die gebuchte Bettwäsche nicht da drunter).
Das kann die Bahnreise oder der Flug zum Schiff sein, die bei der Agentur oder dem Leistungserbringer (z.B. Yachtcharter Kiel) zusammen gebucht wurden.
2. verbundenen Reiseleistung:
hier bezahlst du über einen Reiseanbieter gebuchte Leistungen für ein und dieselbe Reise getrennt voneinander bei z.B. der Agentur. Dabei müssen beide Buchungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Hier gehst du trotz Buchung über den Segelreiseanbieter/der Agentur ein Rechtsverhältnis mit dem jeweiligen Leistungserbringer ein, ähnlich wie bei der Individualreise und musst dich bei Mängeln mit der Fluggesellschaft oder dem Veranstalter der Segelreise selbst in Verbindung setzen.
Hier muss dir der Reisevermittler/Segelreieagentur für die einzeln gebuchten Leistungen jedoch einen Sicherungsschein ausstellen, der Schutz etwa im Insolvenzfall des Leistungserbringers bietet.
3. Die Individualreise
Hier buchst du deine einzelne Reiseleistungen getrennt voneinander direkt beim Segelreiseveranstalter und organisierst den Reiseablauf selbst. Dabei besteht das Rechtsverhältnis jeweils direkt zu den Leistungserbringern – zum Beispiel Fluggesellschaft und Segelreiseveranstalter.
Hierbei muss du als Mitsegler die Ansprüche bei Problemen direkt beim Leistungserbringer anmelden und versuchen, dein Recht durchzusetzen.
So – wir hoffen wir haben hier ein wenig „Licht ins Dunkle“ gebracht.
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