Mitsegeln/Kojencharter/HgK - einfach erklärt
Veröffentlicht von Yachtcharter Kiel in Mitsegeln · 31 Oktober 2021
Tags: Mitsegeln, Kojencharter, HgK, Hand, gegen, Koje
Tags: Mitsegeln, Kojencharter, HgK, Hand, gegen, Koje
Überall liest man von HgK (Hand gegen Koje), Kojencharter und Mitsegeln. Aber was ist das genau?
Was man zum Mitsegeln braucht und was die Voraussetzungen sind, kann man überall im Internet nachlesen – und natürlich auch bei uns.
Als Erstes schauen wir uns einmal die genauen Begriffe an, die es so gibt und was sie bedeuten. HgK
Bei Hand gegen Koje, kurz HgK genannt, muss ein Mitreisender keine Entschädigung für die Reise und die Benutzung der Koje bezahlen, sich aber dennoch an der Schiffsführung beteiligen. Dies bieten eher Privatpersonen an, wenn sie für ihr eigenes Boot eine Crew als Hilfe brauchen, um eine längere Strecke zurückzulegen. Die Mitsegler beteiligen sich dabei meist an den Reisekosten (Bordkasse). (Quelle Wikipedia)
Diese Definition ist, betrachtet es man für das Mitsegeln auf Segelyachten (Sportschiffahrt) ein wenig “veraltet“. Es gibt zwar immer noch Schiffseigner, die Mitsegler suchen die man auch alleine die Schiffsführung bei längeren Törns übertragen kann. Diese Mitsegler sind aber sehr erfahren und haben meist mehrere 1000 nm auf dem „Salzbuckel“. Heute steht HgK eher dafür, dass der Mitsegler sich an den z.B. Winterlagerarbeiten oder Reparaturen und Instandhaltungen des Schiffes beteiligen muss. Das nennt man auch „echtes HgK.
Oft suchen Segelneulinge Mitsegelangebote auf HgK Basis und bieten Leistungen wie Rudergehen (steuern) oder kochen an. Das sind natürlich Dinge, die selbstverständlich von der Crew, oder Teilen davon, erledigt werden.
Übrigens: Yachtcharter Kiel bietet auch HgK in noch modernerer Form an. Beispielweise werden Arbeiten an den Schiffen nicht nur mit Mitsegeln, sondern auch mit Segelausbildung oder Schulungen belohnt (z.B. Übernahme der Kosten für einen Funkschein oder Sportbootführerschein)
Mitsegeln (kostenlos)
Mitsegeln ist ähnlich wie HgK, nur das der Mitsegelnde keine Arbeit erbringen muss. Echte Mitsegelangebote sind natürlich leider sehr selten, da meistens doch „unter der Hand“ Geld verlangt wird. Welche Kosten hier auftreten können und dürfen sind die Kosten, die sich während des Törns ergeben. Hierzu gehören Hafengeld, Kraftstoff und das gemeinsame Einkaufen. Diese Kosten sind in der sogenannten „Bordkasse“ enthalten. Jede andere Art von – auch gerne mal “finanzielle Entschädigung“ oder “Unkostenbeitrag“ genannt - darf der Gastgeber/Schiffseigner nicht von dem Mitsegler verlangen.
Angebote gibt es oft von Schiffseignern, denen z.B: die Crew fehlt.
Gewerbliches Mitsegeln/ Mitsegeln gegen Kostenbeteiligung
Wenn Ihr, anders als beim Mitsegeln, mehr als das oben aufgeführte zahlen sollt, ist das IMMER sogenanntes gewerbliches Mitsegeln oder Kojencharter und zwar überall auf der Welt*! Auch wenn der Skipper nur „freigehalten“ wird. Das heißt, dass der Skipper nichts zahlen muss (keine Bordkasse)
Beim gewerblichen Mitsegeln zahlt Ihr einen bestimmten Betrag an den Veranstalter oder Schiffseigner/Skipper dafür, dass Ihr Mitsegeln dürft. Hierbei müssen viele Vorkehrungen des Veranstalters/Schiffseigners getroffen werden. Es geht um:
- Die für das Seegebiet nötige Qualifikation des Skippers
- Die sicherheitstechnische Ausstattung der Yacht (auch ggf. speziell für das Seegebiet)
- Behördliche Zulassung des Schiffes (für deutsche Schiffe z.B. Sicherheitszeignis und Fahrerlaubnisschein)
- Ggf. Eingetragene Firma im Inland UND im Ausland, wenn z.B: ein deutsches Schiff Kojencharter auf den Kanaren anbietet
- Gewerbliche -Bootshaftpflicht, -Skipperhaftpflicht -Bootskasko und ggf. die Insolvenz Versicherung wie Sie Euch vielleicht von Urlaubsreisen bekannt ist (sichert Eure Anzahlung ab)
Was passieren kann, wenn diese oder vielleicht nur eine Vorgabe nicht eingehalten werden?
Es kann - nicht nur für den (verantwortlichen) Schiffseigner – sehr teuer werden. Wenn z.B. das Schiff keine Zulassung hat, ist der Törn vorbei und das Schiff geht „an die Kette“ bis eine Abnahme durchgeführt wurde. Dies gilt auch wenn die Landesbehörden bei einer Kontrolle feststellen, dass das Schiff nicht über eine ausländische Vertretung des Schiffseigners angemeldet ist.
Die Versicherung wir u.U. zahlen, holt sich aber das Geld vom Verantwortlichen (Schiffseigner) wieder.
Worauf ihr achten müsst, wenn Ihr Euch für einen Veranstalter entscheidet, lest Ihr in einem späterem Blogbeitrag.
*natürlich gibt es auch länderspezifische kleine Unterschiede
(Foto: Mitsegler auf unseren Funtörn oder Inselerwachen)
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