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Stefan Weber Webster Schäden - Yachtcharter Kiel

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Offizielle Dokumentation – Bewerbungsgespräch, Törnverlauf und Schadensereignisse


🧭 Kurzprofil: Yachtcharter Kiel – Kompetenz & hanseatischer Ruf
Yachtcharter Kiel steht seit 2008 für maritime Dienstleistungen mit hanseatischer Tradition: Verlässlichkeit, Fairness und nachhaltiges Wirtschaften. Das Unternehmen bietet Yachtcharter, Mitsegeltörns, Segelevents, Flottillenfahrten, Skippertrainings, Yachtservice und Refit, Regattateilnahmen sowie eine Akademie für Skipper.
Durch Kooperationen mit Partnern und Unternehmen wie der Windbeutel Reisen, Frosch Reisen, Deutschen Bahn und Zeppelin Power Systems entsteht ein breites Netzwerk und ein Fullservice-Angebot für Charterkunden und Firmen.
 
Die konsequente Einhaltung hanseatischer Tugenden und die transparente Kommunikation mit Kunden und Partnern unterstreichen die persönliche und unternehmerische Integrität von uns – auch im Umgang mit rechtlichen Herausforderungen. Die strafrechtlich relevanten Vorfälle im Fall Stefan Weber zeigen nicht nur eine klare Grenzüberschreitung durch Dritte, sondern auch, wie professionell und rechtskonform Yachtcharter Kiel mit solchen Situationen umgeht. Die Einleitung rechtlicher Schritte dient dem Schutz des Unternehmens, seiner Partner, Kunden und seines guten Rufs.

Yachtservice beinhaltet auch die Reparatur von eigenen und Kundenschiffen. Die meisten Boote die repariert wurden in den letzten Jahren liefen in Charter. Die Reparaturen können dann meistens nur zwischen den Chartertörns an Samstagen, wie auch in diesem Fall, repariert werden.

1. Bewerbungsgespräch und erste Einschätzung
 
Am 15. März stellte sich Herr Stephan Weber als Skipper für die Saison vor. Wir trafen uns in Bochum. Während des Gesprächs fiel ein ungewöhnlich starkes Interesse an Crewverträgen auf, das deutlich über das übliche Maß hinausging. Trotzdem wurde er für einige Törns beauftragt. Da Crewverträge bei uns nicht standardmäßig abgeschlossen werden, löste dies erste Zweifel an seiner Motivation und Integrität aus.
 
Hintergrundrecherche:
 
Im Anschluss kontaktierte ich Windbeutel Reisen zur Einschätzung von Herrn Webers bisherigem Verhalten. Die Rückmeldung des Innendienstes war etwas negativ: Der zuständige Skipper-Betreuer äußerte sich unzufrieden über Webers Leistungen. Leider habe ich da nicht weiter nachgehakt.
Ein späteres Gespräch nach den Vorfällen im August bestätigte diese Einschätzung – sein Verhalten wurde als „mangelnde Einsicht und ein sehr unprofessionelles Verhalten in der Nachbereitung des Törns“ bezeichnet. Eine entsprechende Stellungnahme liegt per E-Mail vor.

2. Technische Vorbereitung & Törn 1 (7.-14. Juni)
 
Vor Übergabe des ersten Törns wurde das Schiff – insbesondere die Relingsstützenfüße – Ende April durch Bootsbaumeister Nübold (Rechnung) fachgerecht überholt. Die Woche vor Webers Einsatz war nicht gebucht. Ich selbst richtete eine verbogene Relingsstütze und setzte sie in jenen Fuß ein, der später während Webers Törn herausgerissen wurde (hierzu gibt es Fahrtenbucheinträge vom Mittwoch und Donnerstag 4.6. und 6.8.).
Bei seinem ersten Törn wurde ihn einer von uns erstellter Crewvertrag ausgehändigt.

 
Beweismittel:
 
  • Videoaufnahmen gegen Mittag - ich kam um 10:53 uhr im Hafen an
  •  
  • Ggf Fahrtenbucheinträge meiner Anfahrt zum Hafen
  •  
  • Zeuge: Dennis Kusch bei der Reperatur
 
Die Belastung war so stark, dass sich die Mutter in das Sandwich-Deck bohrte, was zu einer langwierigen Reparatur Maßnahme führte, da die Mutter sich hinter dem Schrank befand. H. Weber bestritt die Verantwortung. Mögl. Ursache: Ein angebundenes Fenderbrett könnte bei fehlerhafter Positionierung als Ursache infrage kommen.

 
Weitere Auffälligkeiten:
     
  • H. Weber drehte das Liegeplatz-Schild bei Rückkehr nicht auf „Grün“, wodurch die Box bei seiner Ankunft belegt war. Hier gab es einen hohen Mehraufwand und Beschwerden seitens der Hafenmeister. Er gab dann an:  "dass ihm in den letzten 20 Jahren niemand gesagt hat, dass man die LP Schilder auf grün drehen muss. Er gab an 2000 SM auf Ijsselmeer und Ostsee an gefahren zu sein."
  •  Eine  ordentliche Rückgabe des Schiffes erfolgte nicht. Weber verließ das Schiff  vor meiner Ankunft und noch vor der Crew.
     
  • Eine Ersatzskipper-Organisation war in der Hochsaison nicht möglich. Daher wurde  
  •  
  • Das Honorar trotz der Vorfälle ausgezahlt, um die Durchführung der weiteren Törns nicht zu gefährden. Er war noch 2 Wochen im Einsatz nach denen ggf alle Schäden berechnet werden.
  •  
Maßnahme: Einführung eines verbindlichen Übergabeprotokolls zur besseren Dokumentation und Klärung von Verantwortlichkeiten. Die Vorkommnisse mit Stefan Weber markieren einen Bruch mit der bisherigen, fast zehn Jahre vertrauensvollen Zusammenarbeit mit anderen freiberuflichen Skippern.


Galerie: beschädigte Teile: Relingendbeschlag def, und original. Reffleine mit Beschädigung die als Festmacher benutzt wurde (blau), Tankstelle Kappeln, wo der Relingendbeschlag hochgerissen worden sein könnte sowie grüne Rumpfbeschädigungen.  


3. Windjammerparade & Törn 2 (28.8.-5.7.)
 
Herr Weber übernahm das Schiff wenige Stunden nach der Übergabe durch Dr. Olaf Wetzel, einem erfahrenen Segelcoach, der seit ca 8 Jahren jedes Jahr das Schiff für einen Kunden, der mit ihm fährt, chartert. Er ist der einzige Kunde, der das Boot ohne Skipper buchen kann. Dr. Wetzel dokumentierte den Zustand des Schiffes, wie jedes Jahr,  in einem dreiseitigen Protokoll akribisch. Hier wurden die besagten Mängel nicht festgestellt und das Protokoll wurde vernichtet. Er teilte am 25.7. mit, dass diese ihm sicher aufgefallen wären. Beide sind sehr erfahrene professionelle Skipper. Dr Wetzel ist Coach und entwickelt Führungskräfte weiter.
 
Trotz der neu eingeführten Checkliste unterließ Weber eine Schadenskontrolle vor Fahrtantritt und unterschrieb das Protokoll ohne eigene Prüfung.

 
Fehler beim Anlegen:
 
Das das Schiff windempfindlich ist, sollen Skipper das Schiff an den Dalben legen und über die Festmacher Leinen sich langsam reinhebeln in den Liegeplatz.  
Während der Windjammerparade, die Weber als Skipper fuhr, verwendete Weber hierfür entgegen klarer Empfehlungen dünne Leinen (Blau). Eine solche Leine verhakte sich wahrscheinlich hinter einer/den Klampe/n, was zu deren Beschädigung führen konnte. Mein Rea Peter Wenzel standen auf dem Vordeck und ich gab an, dass die Leinen zu dünn seien. Die betroffene Reffleine – eigentlich für das Segel gedacht - wies dann Risse auf. Diese Leine hat eine Bruchlast von ca 900 kg das Schiff wiegt 11.000 kg. Hier handelte er min. fahrlässig.
Eine Mitseglerin meldete später während des Törns angeblich beschädigte Beschläge. Es gab jedoch keine zeitnahe Information oder Fotodokumentation noch einen Eintag in das Logbuch.
Der Bruch des Beschlages könnte sich final am letzten Tag an der Tankstelle in Kappeln ereignet haben, da die Pier höher als der Beschlag ist und die Leine das Horn nach oben gezogen haben könnte. Die Meldung, das die Klampe gebrochen sei, kam erst als er in Kappeln zum Schluß des Törns getankt hat. Es ist anzunehmen, dass die Leine diagonal zum Steg lief und die Klampe hochgerissen hat. In seiner Schilderung sprach er davon, dass die Hälfe der Schrauben weg waren was nicht zutraf, wie man auf dem Foto sehen kann. Dieser Aussage und die weitere Darstellung spiegelt seinen fehlenden Sachverstand wieder. Eine Simulierung dieses Ereignisses ist geplant.


Törn 3 (5.–12. Juli) – Rückgabe & Schäden
Beim dritten Törn kam es zu einer Fehlbedienung des Kickers. Herr Weber schilderte den Vorfall zunächst wie folgt:
„Es schien zunächst alles in Ordnung. Erst beim Bergen der Segel stellte ich fest, dass die Leine des Baumniederholers von der Rolle gesprungen war. Dadurch wurde nur einseitig Zug ausgeübt, was dazu geführt hatte, dass das Aluminiumrohr des Baumniederholers verbog.“

Nach technischer Einschätzung hat sich der Vorfall wahrscheinlich wie folgt abgespielt:
Beim Öffnen des Blocks schnellte der gespannte Kicker hoch, wodurch die Spannleine von der Rolle sprang. Dies wurde zunächst nicht bemerkt und führte zu einer einseitigen Belastung und damit zur Beschädigung des Baumniederholers. Zusätzlich wird eine Patenthalse vermutet, da die Aufnahme des Endstücks gebrochen war (Fotodokumentation liegt vor).

Festgestellte Schäden bei Rückgabe
Herr Weber verließ das Schiff erneut vor der Crew und ohne vorherige Schadensprüfung.
Bei der anschließenden Kontrolle wurden zahlreiche grüne Kratzer an der Backbordseite festgestellt.
Auf Nachfrage erklärte Weber:
„Beim Passieren der Dalben in dänischen Häfen lässt sich ein Kontakt mit Holzpfählen nicht vermeiden.“

Diese Aussage ist nicht plausibel, da Dalben in dänischen Häfen grundsätzlich schwarz sind. Die grüne Farbspur am Rumpf deutet vielmehr auf eine Kollision mit einer grünen Fahrwassertonne hin. Eine entsprechende Schadensmeldung wurde nicht abgegeben.

Rechnungsversand & Weitergabe interner Unterlagen
Am 11. Juli sandte Herr Weber eine Rechnung mit dem Kommentar:
„Ich hoffe, Du bist mit meinem Job zufrieden, auch wenn etwas kaputt gegangen ist.“

Daraufhin übermittelte ich einen internen Rechnungsentwurf mit dem Hinweis, dass dieser lediglich eine Aufstellung unserer Arbeiten darstelle und als Gesprächsgrundlage dienen solle.

Dieser interne Entwurf wurde von Herrn Weber ohne Rücksprache an Mitsegler weitergeleitet – verbunden mit Zahlungsaufforderungen. Die Mitsegler reagierten umgehend gegenüber mir und den Agenturen. Es wurde angeregt, juristische Schritte einzuleiten.

Am 23. Juli erfolgte eine formelle Unterlassungsaufforderung. Meine Partner Windbeutel Reisen, Frosch Reisen und REA Wetzel wurden informiert. Herr Weber ignorierte diese Aufforderung.



5. Reaktion & Bewertung
 
Am 25.7. äußerte sich Weber mit dem Wunsch, eine „Schlammschlacht“ zu vermeiden. Zwei Tage später erschien eine 1* Google-Bewertung von „Peter Lustig“. Nun wurden die Profile von Weber und Lustig miteinander verglichen und es stellte sich raus, dass es sich zu 95% um die selbe Person handelte.

Da wir bis dahin nicht alle Schäden beseitigen konnten kam es dann zu einer weitere negative Bewertung durch Michael Korte, der dann auch noch andere Mitsegler zu Falschaussagen über den Zustand des Bootes animierte. Inspiriert durch den Eintrag von Weber.
 
Weiter hat sich eine Nina Lück beschwert und auf einen angeblichen fehlenden Eintrag im Schiffregister hingewiesen – wahrscheinlich hat sie den Google Eintrag von Peter Lustig gelesen. Dies wird z.Zt noch über meinem Partner Frosch Reisen geprüft.
 

 
 
 
6. Rechtliche Schritte & Schlichtungsversuche u.a.
 
Am 31.7. bot ich Herrn Weber einen beidseitigen Forderungsverzicht an – dieser wurde ignoriert bzw mit einer Anzeige gedroht, in der er sämtliche Mitsegler als Zeugen laden will, da er ja bei der Kripo gearbeitet hat und sich mit sowas auskennt. (Dies wird eher nicht vermutet auf Grund seines Persönlichkeitsprofils)
Aufgrund seiner rechtswidrigen Zahlungsaufforderungen und rufschädigenden Handlungen wird der Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig zog er sein Angebot zum Forderungsverzicht zurück.
 
Kontakt Mitsegler mit Conny Stober und Conny Eigner:
 
Webers Partnerin machte zunächst einen vernünftigen Eindruck. Ich versuchte über sie zu schlichten.
Sie änderte ihre 5-Sterne-Bewertung in eine 1-Stern-Bewertung und drohte mir schriftlich mit rechtlichen Schritten.
 
Letzter Versuch meinerseits war eine Sprachnachricht am 20.8. um 10:11 Uhr. Ihre Antwort lautete:
„Hallo Matthias, schwer zu glauben, dass Du bei diesem langen zusammenhanglosen Monolog nüchtern gewesen bist. Falls erforderlich werde ich wahrheitsgemäß aussagen.“
 
Gespräch mit Cornelia Eigner, einer weiteren Mitseglerin ergab, dass Sie sehr erleichtert war da Stefan Weber ihr eine Kautions Versicherung für 50 EUR verkauft haben soll, obwohl er keine Kaution gezahlt hat.
 
 
 
 
 
7. Persönlicher Hintergrund - technisch/gesundheitlich
 
Ich kontrolliere seit über 15 Jahren Charteryachten, führe Refits durch und mache Schiffe hochseetauglich – auch für gewerbliche Abnahmen.
Ich begutachte regelmäßig Yachten für Kaufinteressenten und bringe umfangreiche Erfahrung in Bewertung und Instandhaltung ein (belegbar durch meine Rechnungsstellungen). Fast alles Flottenbetreiber müssen mit eigenem Personal die Reparaturen durchführen. In meinem Fall ist das erschwert, da ich seit 12.2024 zu 50% schwerbehindert bin. Besonders zum tragen kam hier das von der Atritis übergehende Kapaltunnel Syndrom linke Hand. Bei Herrn Weber wegen der ganzen Schäden angesprochen antwortete er: "Ich kann das nicht mehr hören"
 
8. Anklagepunkte:

 1. Verleumdung / Üble Nachrede (§§ 186, 187 StGB)
 
Herr Weber hat unter dem Pseudonym „Peter Lustig“ eine öffentlich einsehbare negative Bewertung über mein Unternehmen abgegeben, die nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthält und gezielt meinem Ruf schaden sollte.
Diese Bewertung hat nachweislich eine weitere negative Bewertung durch Herrn Michael Kordes ausgelöst, die in direktem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang steht.
 
 
 
 
2. Betrug (§ 263 StGB)
 
Herr Weber hat meinen Rechnungsentwurf, der ausschließlich für die interne Abstimmung zwischen ihm und mir bestimmt war, verwendet, um eigenmächtig Zahlungen von Dritten einzufordern. Die betroffenen Personen wussten zwar, dass es sich um einen Entwurf von mir handelte, wurden jedoch über die Legitimität und den rechtlichen Zusammenhang der Forderung getäuscht. Die Zahlungsaufforderung erfolgte ohne meine Zustimmung und außerhalb des vertraglich vorgesehenen Rahmens.
 
 
 
 
3. Untreue (§ 266 StGB)
 
Als Skipper war Herr Weber in einer Vertrauensstellung tätig. Durch die missbräuchliche Verwendung meiner Unterlagen und eigenmächtige Zahlungsaufforderungen hat er seine Pflichten verletzt und mir wirtschaftlichen Schaden zugefügt.
 
 
 
 
4. Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
 

5. Verdacht auf Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz / Betrug
 
Nach Aussage einer weiteren Teilnehmerin (ebenfalls mit Vornamen Conny) hat Herr Weber ihr gegenüber angegeben, eine Kautionsversicherung zu besitzen und anteilig an sie weiter zu verkaufen. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass er hierzu berechtigt war oder dass eine solche Police tatsächlich existiert. Auch hier liegt der Verdacht einer Täuschung vor. Nachtrag: Es hat sich herausgestellt, dass er bei Yachtpool versichert ist. Die Ausfall Versicherungen gelten gelten für Charteryachten. Lt meinem Versicherer müsste der Skipper einen Chartervertrag abschliessen.

 
 
 
 
Beweismittel:
 
     
  • Screenshots der Bewertungen      (insbesondere unter dem Pseudonym „Peter Lustig“)
  •  
  • WhatsApp-Nachrichten
  •  
  • Rechnungsentwurf und Vergleich  mit den von Herrn Weber versendeten Zahlungsaufforderungen
  •  
  • Zeugenaussagen von Mitseglern Mails von Agenturpartnern und  betroffenen Kunden
  •  
  • Fotos der beschädigten Bauteile
  •  
  • Aussage der betroffenen Teilnehmerin zur angeblichen Versicherung muss geprüft werden. Es gab bis Oktober keine Rückmeldung trotz aufforderung
  •  
  • Übergabechecklisten vor dem Törn
 

 
 
 
 Weitere Updates in dem Fall:


1.9.: Mail mit Honorrarverweigerung an Weber cc an Rea Wetzel
4.9. Anruf durch Stefan Weber, das mitgeschnitten wurde (wurde ihm mitgeteilt) Hinweis auf seinen Eintrag bei Google zur Peter Lustig und seiner Conny ignorierte er.
10.9.: ca eine Woche später kam es zu einem weiterem Google Eintrag von Stefan Weber unter seinem richtigem Profil.
Durch erneutes Geotracking (Weber FB und Weber sowie Lustig auf Google) konnte allein auf Grund der Geotracking Daten sowie den Schreibprofilen erneut mit hoher Sicherheit festgestellt werden, dass es sich bei Weber/Lustig um ein und die Selbe Person handelt.
Ein mitgeschnittenes Telefonat deutet ebenfalls darauf hin.
Es erfolgten Einträge bei Tripadvisor mit seiner Antwort. Auch hier machte Falsch und unrichtige Angaben.


ILLEGALE KOJENCHARTER
12.9.: Wie sich zufällig herausstellte, steht Stefan Weber in Verdacht, illegale Kojencharter an. Er fährt unter Griechischer Flagge Törns in Griechenland. Der Vorgang wurde der BG-Verkehr Abt. Schiffsicherheit gemeldet.

1. Chartervertrag mit kommerzieller Nutzung
 
  • Man brauchst einen Vertrag mit dem Bootseigner oder der Charterfirma, der ausdrücklich die gewerbliche Nutzung erlaubt.
  •  
  • Viele Charterfirmen bieten nur „Bareboat“-Charter für private Nutzung an –
 
2. Griechische Charterlizenz
 
     Auch wenn man das Boot nicht besitzt, musst eine gewerbliche Charterlizenz beantragen werden, wenn zahlende Gäste mitsegeln.
     
  • Diese Lizenz wird von den griechischen Hafenbehörden ausgestellt und ist an strenge Bedingungen geknüpft.

Wenn man als deutscher Skipper für eine Agentur arbeitet, die eine Yacht unter griechischer Flagge stellt …
• … muss man eine griechische Berufszulassung besitzen.
Wenn man den deutschen SSS-Schein hat, wird dieser nicht automatisch anerkannt. Deshalb muss man entweder eine offizielle Anerkennung beantragen oder eine griechische Prüfung ablegen. In der Praxis verlangen viele Behörden, dass man einen RYA Yachtmaster Offshore oder STCW-Zertifikate vorweisen muss.
• … muss man von der Agentur offiziell als Skipper gemeldet werden.
Wenn man nicht selbst der Eigner ist, sondern für eine Agentur fährt, muss man sich darauf verlassen, dass die Agentur die Yacht korrekt als Professional Yacht registriert hat und alle gewerblichen Anforderungen erfüllt.
• … braucht man eine griechische Steuernummer (AFM).
Wenn man gewerblich tätig ist, muss man steuerlich in Griechenland erfasst sein – entweder als Einzelunternehmer oder über die Agentur.

Tel: +49 160 170 6814
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