Aktuelle Landesverordnung (f.d. Wassersport in Kiel)

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Aktuelle Landesverordnung (f.d. Wassersport in Kiel)

Yachtcharter Kiel
Veröffentlicht von Land S-H in Allgemeines und Corona · 1 April 2022
Tags: CoronaCoronasegelnWassersportSchleswigHolstein
Update 01.4.22 - Regeln für (Sport) Veranstaltungen in S-H (v. 18.3.22)

§ 11 Sport
(1) Auf die Sportausübung und -anleitung findet § 5 keine Anwendung (Tragen von Mundschutz).
(2) Die Veranstalterin oder der Veranstalter von Sportangeboten in Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Schwimm-, Spaß- oder Freibädern hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt.
(3) Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen.



Update 20.9.21 - Regeln für (Sport) Veranstaltungen in S-H

Veranstaltungen
Für sämtliche Veranstaltungen gilt weiterhin, dass ein Hygienekonzept erstellt werden muss. Die Maskenpflicht entfällt allerdings und es wird nicht mehr zwischen verschiedenen Veranstaltungen unterschieden. Auch eine Höchstgrenze der Teilnehmerzahl gibt es nicht mehr. Generell dürfen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur Besucher teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind - es gilt also die 3G-Regel. Zum Nachweis ist ein Ausweis erforderlich.
Die 3G-Regel gilt nicht für Kinder bis einschließlich 6 Jahre und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. In den Herbstferien müssen Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es reicht auch ein Selbsttest, wenn das Ergebnis von einer oder einem Sorgeberechtigten bestätigt wird.

Wir haben unser Hygienekonzept bereits entsprechend modifiziert!




Welche Regeln gelten für Sportboothäfen? (Stand 1.6.21)

Allgemeine Kontaktregeln: Zurzeit dürfen sich maximal 10 Personen aus 10 Haushalten im öffentlichen oder privaten Raum zu einem gemeinsamen Zweck treffen.

Allgemeine Abstandsregeln: Zwischen den 10 Personen aus 10 Haushalten muss kein Abstand eingehalten werden. Gleichwohl sollte aus Infektionsschutzgründen, soweit wie möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Strom und Wasser dürfen zugänglich sein. Sanitäranlagen dürfen geöffnet werden, soweit ein Hygienekonzept vorliegt.

Darf man in Sportboothäfen übernachten?
Ja. Die hierfür geltenden Beschränkungen sind zum 31. Mai aufgehoben worden. Auch Testungen sind nicht mehr vorgeschrieben.

Dürfen Sportboote wieder zu kommerziellen Zwecken oder für Veranstaltungen vermietet werden?
Es dürfen private gemeinsame Freizeit-Charterfahrten nur mit bis zu 10 Personen unternommen werden. Es wird empfohlen, vor Fahrtantritt und ggf. während des Törns eigenverantwortlich Selbsttests durchzuführen. Siehe auch: Darf man in Sportboothäfen übernachten?

Dürfen auf Sportbooten Ausbildungsfahrten durchgeführt werden?
Für gewerbliche Ausbildungsfahrten gelten die Vorschriften für Sport entsprechend. Unter Deck dürfen sich ohne Testung maximal 10 Personen aufhalten. Sportboothäfen gelten nicht mehr als „Beherbergungsbetriebe“  Bisher waren sie Hotels, Ferienwohnungen und ähnlichen Betrieben gleichgestellt,. Ein Test bei Anreise und alle 72 Stunden war erforderlich

Sonderregeln für die Sportausübung auf Sportbooten
Gemeinsames privates Segeln oder Motorbootfahren gilt als Ausübung des Sports. Daher gelten hier die Regeln über die Sportausübung. Unter Deck dürfen sich dabei maximal 10 Personen aus 10 Haushalten aufhalten.

Dürfen wieder mehrtägige Kojencharter Törns mit Übernachtungen durchführen?
Für mehrtägige Törns gelten die Vorschriften für Veranstaltungen und Beherbergung, d.h. der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erstellen und innerhalb geschlossener Räume gilt grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
 
 
 Stand 30.05.2021 ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR


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